Entlassene Wächterhäuser
Bereits eins bis zwei Jahre vor Ablauf der "Gestattungsvereinbarung Haus" zwischen dem Eigentümer und HausHalten e.V. gibt es Überlegungen und Vorgespräche zur Zukunft des Hauses.
Gemeinsam mit der bestehenden Nutzergemeinschaft werden Möglichkeiten ausgelotet, wie das Haus weiter belebt werden kann.
Idealerweise finden Eigentümer und Nutzer eine Möglichkeit der Weiternutzung des Gebäudes durch die bestehende Nutzergemeinschaft.
Bereits acht Wächterhäuser konnten bislang entassen und eine Belebung des Hauses sichergestellt werden. Die Variationen gehen von Übernahme der Gestattungsvereinbarung durch die Nutzergemeinschaft in einem direkten Vertrag mit dem Eigentümer, bis zur Umwandlung der Verträge in normale Mietverträge oder den Erwerb des Hauses durch die Nutzer.