HausHalten e.V. - Neue Perspektiven für ungenutzte Gebäude - Wächterhäuser in Leipzig [HausHalten.org] || Navigation überspringen
HausHalten e.V.


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WÄCHTERHÄUSER - Das Modell


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Wichtigstes Instrument des HausHalten e.V. bei der Realisierung seiner Ziele sind die Wächterhäuser. Leer stehende Häuser ratloser Eigentümer und engagierte, kreative Nutzer auf der Suche nach Fläche für ihre Ideen finden in ihnen zusammen.

Das Grundprinzip der Wächterhäuser ist denkbar einfach: Hauserhalt durch Nutzung. Die Nutzung des Hauses verhindert Vandalismus und grenzt Witterungsschäden ein, da sie von den Nutzern schnell entdeckt und behoben werden. "Viel Fläche für wenig Geld" ist die Maxime, denn es gilt in Zeiten des Überangebotes Fläche zu verschwenden und Nutzungen zu extensivieren, was aufgrund der günstigen Nutzungskonditionen möglich wird.

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Die Eigentümer werden von Kosten entlastet, ebenso von der generellen Sorge um das Haus. Ihre Aufgabe ist es, die meist getrennten Hausanschlüsse von Elektrik und Wasser wieder anzuschließen und, teilweise mithilfe von Fördergeldern, das Gebäude soweit instand zu setzen, dass eine Nutzung möglich wird.

Die Nutzer werden zu "Wächtern" über das Haus. Sie richten sich die Räumlichkeiten nach ihren Vorstellungen her. Die Übernahme der laufenden Betriebskosten für das Haus, ihre handwerkliche Eigenarbeit in ihren eigenen Räumen und die Kontrolle des restlichen Gebäudes sind ihre Leistungen an den Eigentümer. Besonders soziale, kulturelle, gewerbliche Nutzer mit Ausstrahlung und Anziehung auf das Quartier kommen als "Wächter" in Frage.



Rechtlicher Rahmen der Wächterhäuser ist eine Gestattungsvereinbarung zwischen Eigentümer und dem HausHalten e.V., in der die Übergabe der Nutzungsrechte auf den Verein für fünf Jahre festgelegt wird. Die Eigentumsrechte und -grundpflichten werden dabei nicht berührt; einem Verkauf oder einer anderweitigen Nutzung während der Vertragszeit werden dadurch keine Steine in den Weg gelegt. Unternutzverträge zwischen HausHalten e.V. und Nutzern regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer. Wenn sich die Nutzer eines Haus zu einer Hausgemeinschaft zusammenschließen, werden die Unternutzverträge durch eine direkte Vereinbarung zwischen Eigentümer und Wächter ersetzt.


Zusammengefasst stellt sich der Werdegang eines Wächterhauses wie folgt dar:

10-Punkte-Maßnahmenplan für die Errichtung eines Wächterhauses:

  1. Identifizierung geeigneter Objekte, die an städtebaulich bedeutsamen Standorten liegen, sich in einem schlechten baulichen Zustand befinden und entsprechend der kommunalen Stadtentwicklungsziele (Grundlagen: Stadtentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Prioritätenliste des Gebäudesicherungprogramms der Stadt Leipzig) dringend zu erhalten sind
  2. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern, Vorstellung des Projektansatzes und Eröffnung neuer Nutzungsperspektiven in einer scheinbar aussichtslosen Situation
  3. Einschätzung des baulichen Zustandes und Erstellung eines fachlich fundierten Gutachtens mit erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur generellen Reaktivierung der in der Regel von sämtlichen Medien abgeklemmten Objekte
  4. Abschluss einer "Gestattungsvereinbarung Haus" zwischen dem Eigentümer und HausHalten e.V. zur zeitlich befristeten Nutzung des Gebäudes. Durch Ausstiegsklauseln ist eine zwischenzeitliche Sanierung bzw. Verwertung des Objektes im herkömmlichen Sinne nicht ausgeschlossen. Rechte und Pflichten werden zwischen den Vertragspartnern objektkonkret festgelegt.
  5. Auf Grundlage der Gestattungsvereinbarung und der damit verbundenen nachhaltigen Revitalisierung des Gebäudes kann die Stadt Leipzig Zuschüsse zur Gebäudesicherung an den Hauseigentümer ausreichen. Hinzu kommen Eigenleistungen des Vereins sowie der zukünftigen Nutzer.
  6. Objektkonkrete Suche nach "passenden" Nutzern und Abschluss von Unternutzverträgen mit HausHalten e.V. Eine spätere Übergabe des direkten Vertragsverhältnisses mit dem Eigentümer ist vorgesehen.
  7. Durchführung der erforderlichen Sicherungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen durch Fachfirmen und anschließende Übergabe an die "Hauswächter"
  8. Unterstützung der "Hauswächter" durch HausHalten e.V. bei der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Herstellung von nutzbarer Fläche für gemeinnützige Zwecke
  9. öffentlichkeitswirksame Eröffnung der jeweiligen Wächterhäuser mit einem Fest und einer Ausstellung über den Verein, seine Ziele, weitere Objekte u. ä., eingebunden in eine übergeordnete Werbestrategie, Multiplizierung des Ansatzes
  10. Unterstützung der neuen Hausgemeinschaft durch HausHalten e.V. mit dem Ziel, das Gebäude auch vertraglich an die neu gewonnenen Wächter zu übergeben, um als Verein erneut Wächterhäuser in Obhut nehmen zu können

 


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